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Bestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der SO Kartel

  1. Allgemeine Informationen
    1. Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) regeln die Voraussetzungen, unter denen die SO KARTEL OOD einen virtuellen Büroraum, eine Bürogemeinschaft (Coworking Space) sowie zusätzliche mit der Nutzung des Coworking Spaces verbundenen Dienstleistungen anbietet. Im Sinne und für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet die „Bürogemeinschaft“ ein offener Arbeitsraum, in dem ein oder mehrere Mieter (nachfolgend „Kunden“ genannt) einzelne oder Team-Arbeitsplätze tage- oder monatsweise mieten können. „Der virtuelle Büroraum“ steht für die Möglichkeit zur Nutzung der Geschäftsadresse, von Post- und Telefonservice.
    2. Der Arbeitsraum befindet sich an folgender Adresse: Universitetski park Str. 9, Eing. 1, Mag. 4, 1700 Sofia
    3. Die Dienstleistungen können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen in Anspruch genommen werden.
    4. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die SO KARTEL OOD nachfolgend „SO KARTEL“ genannt.
  2. Dienstleistungsangebot
    1. Die SO KARTEL bietet folgende Dienstleistungen an: Vermietung von virtuellem Büroraum, Vermietung von Coworking Spaces, einschließlich Internetnutzung (WiFi); Vermietung von Seminar- und Meetingräume (Konferenzräume); SO KARTEL bietet auch folgende zusätzliche/unterstützende Dienstleistungen an:
      • Vermittlung bei der Wahl zuverlässiger Beratungsdienstleistungen (juristische, steuerrechtliche, Finanz-, buchhalterische Dienstleistungen usw.)
      • Beratungsdienstleistungen
      Die Inanspruchnahme der zusätzlichen/unterstützenden Dienstleistungen wird in einem separaten Vertrag zwischen SO KARTEL und dem Verbraucher geregelt.
    2. SO KARTEL bietet ihre Dienstleistungen als Pauschalangebote (nachfolgend Pauschalangebote genannt), die nach der Anzahl der Dienstleistungen und Leistungsdauer weiter unten festgelegt sind. Neben den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Fällen, bietet die SO KARTEL ihre Dienstleistungen lediglich als Teil der weiter unten aufgeführten Pauschalangebote an und die Dienstleistungen können nicht einzeln erbracht werden.
    3. Gemäß der aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bietet die SO KARTEL folgende Pauschalangebote an:
      1. VIRTUELLE GESCHÄFTSADRESSE
        • Mieten einer Geschäftsadresse als Sitz eines Unternehmens.
        • Mieten einer Geschäftsadresse für den Schriftverkehr mit der Nationalen Einnahmenagentur, dem Nationalen Versicherungsinstitut und weiteren öffentlichen Einrichtungen und Behörden (Annahme/Übermittlung des formellen Schriftverkehrs, von Schreiben und Ladungen).
      2. VIRTUELLE GESCHÄFTSADRESSE PLUS
        • Mieten einer Geschäftsadresse als Sitz eines Unternehmens.
        • Mieten einer Geschäftsadresse für den Schriftverkehr mit der Nationalen Einnahmenagentur, dem Nationalen Versicherungsinstitut und weiteren öffentlichen Einrichtungen und Behörden (Annahme/Übermittlung des formellen Schriftverkehrs, von Schreiben und Ladungen).
        • Sekretariat- und Telefonservice (das Angebot umfasst eine lokale Telefonnummer und ein Assistent, der sämtliche eingehende Anrufe und Anfragen entgegennimmt).
        • Geschäftskorrespondenz mit Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner (Annahme/Übermittlung des formellen Schriftverkehrs, von Schreiben, Ladungen und Broschüren).
      3. GESCHÄFTSRAUM
        • Mieten einer Geschäftsadresse als Sitz eines Unternehmens.
        • Mieten einer Geschäftsadresse für den Schriftverkehr mit der Nationalen Einnahmenagentur, dem Nationalen Versicherungsinstitut und weiteren öffentlichen Einrichtungen und Behörden (Annahme/Übermittlung des formellen Schriftverkehrs, von Schreiben und Ladungen).
        • Sekretariat- und Telefonservice (das Angebot umfasst eine lokale Telefonnummer und ein Assistent, der sämtliche eingehende Anrufe und Anfragen entgegennimmt).
        • Geschäftskorrespondenz mit Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern (Annahme/Übermittlung des formellen Schriftverkehrs, von Schreiben, Ladungen und Broschüren).
        • Möglichkeit zur Reservierung eines Konferenzraums für eine unbefristete Dauer. Die Anfragen werden nach Eingangszeitpunkt bearbeitet.
        • Geschäfts-Catering (WiFi, Kaffee, Verpflegung und Getränke für bis zu 4 Teilnehmer. Für jeden weiteren Teilnehmer sind je 5 Leva zu leisten).
      4. COWORKING SPACE
        • Mieten einer Geschäftsadresse als Sitz eines Unternehmens.
        • Mieten einer Geschäftsadresse für den Schriftverkehr mit der Nationalen Einnahmenagentur, dem Nationalen Versicherungsinstitut und weiteren öffentlichen Einrichtungen und Behörden (Annahme/Übermittlung des formellen Schriftverkehrs, von Schreiben und Ladungen).
        • Sekretariat- und Telefonservice (das Angebot umfasst eine lokale Telefonnummer und ein Assistent, der sämtliche eingehende Anrufe und Anfragen entgegennimmt).
        • Geschäftskorrespondenz mit Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner (Annahme/Übermittlung des formellen Schriftverkehrs, von Schreiben, Ladungen und Broschüren).
        • Möglichkeit zur Reservierung eines Konferenzraums für eine unbefristete Dauer. Die Anfragen werden nach Eingangszeitpunkt bearbeitet.
        • Geschäfts-Catering (WiFi, Kaffee, Verpflegung und Getränke für bis zu 4 Teilnehmern. Für jeden weiteren Teilnehmer ist eine Gebühr von 5 Leva zu leisten).
        • Möglichkeit zur Reservierung eines Arbeitsplatzes mit WiFi, Telefon, Scanner, Drucker und Bürozubehör.
    4. Ausstattung des Arbeitsplatzes: Arbeitstisch (Schreibtisch), Stuhl, Stromanschluss, Beleuchtung und WiFi.
    5. Beim Mieten eines Arbeitsplatzes mit dem Pauschalangebot „COWORKING SPACE“ kann laut Vertrag lediglich ein zum Zeitpunkt der Nutzung durch den Kunden freien Arbeitsplatz in Anspruch genommen werden und das Recht auf Inanspruchnahme eines bestimmten Arbeitsplatzes für die Laufzeit des Vertrags ist ausgeschlossen.
    6. Der Anspruch auf begrenzte Inanspruchnahme des Druck- und Kopierservices schließt das Recht auf Druck und/oder Kopieren von 50 Schwarz-Weiß-Kopien und bis zu 10 Farbkopien ein. Alle weiteren Druck- oder Kopierseiten werden nach den in unserer Preisliste unter „Zusätzlichen Gebühren“ veröffentlichten Preisen berechnet.
    7. Sofern das Pauschalangebot eine „Postanschrift“ einschließt, gewährleistet die SO KARTEL die Möglichkeit zur Entgegennahme von Schreiben und Sendungen für den Kunden und ihre vorläufige Aufbewahrung bis zur tatsächlichen Abnahme vom Kunden. Bei dieser Dienstleistung verpflichtet sich SO KARTEL lediglich zur Entgegennahme der Sendung, zur persönlichen oder online (E-Mail) Benachrichtigung des Kunden innerhalb eines Werktags über die Entgegennahme der Sendung und ihren Absender (sofern angegeben) und zur Aufbewahrung der Sendung bis zur Übergabe an den Kunden (an ihm persönlich oder an seinen bevollmächtigten Vertreter). Sollte der Kunde die Sendung innerhalb eines Monats nicht annehmen, ist die SO Kartel berechtigt, den Schriftverkehr und die Sendungen, die innerhalb der oben genannten Frist vom Kunden nicht angefragt worden sind, an die im Antrag des Kunden genannte Adresse weiterzuleiten, indem sie für ihre Zustellung oder Zustand keine Haftung übernimmt. Jeder Kunde, der das Angebot „Postanschrift“ in Anspruch nimmt, erklärt sich ausdrücklich einverstanden und in Kenntnis gesetzt, dass die SO KARTEL verpflichtet ist, sämtliche Sendungen und Schreiben, die an ihrer Anschrift gerichtet sind, anzunehmen und in besonderen Fällen dies als Zustellungsdatum von Mitteilungen und Bescheide an den Kunden gelten kann. SO KARTEL übernimmt keine Haftung für abgelaufene oder versäumte Fristen, soweit sie den Kunden fristgemäß über die Entgegennahme der entsprechenden Sendung in Kenntnis gesetzt hat.
  3. Zutrittsbestimmungen
    1. Die Kunden der SO KARTEL haben eine Zutrittsberechtigung zum Arbeitsraum innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten, und zwar von Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr.
    2. Für die unbefugte Nutzung des Raumes im Verstoß gegen die unter Paragraph (1) aufgeführten Bedingungen oder für Handlungen, die hinsichtlich der Überwachung oder Sicherheit des Gebäudes Mehrkosten für die SO KARTEL verursacht haben, haftet der Kunde für die entstandenen Kosten und Schäden.
    3. Beim Zahlungsverzug von ausstehenden Beträgen seitens des Kunden, hat die SO KARTEL das Recht, den Zutritt des Kunden zu den Büroräumen einzuschränken oder zu verweigern.
  4. Vertragsabschluss
    1. Vor dem Abschluss eines Vertrags über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen (nachfolgend „Mietvertrag“ genannt) hat jeder potenzielle Kunde ein von ihm persönlich oder von seinem Vertreter ordnungsgemäß unterzeichneten Formular „Mietantrag“ („Antrag“) einzureichen. Dieser Antrag muss mindestens folgende Daten enthalten:
      1. Name/Bezeichnung des Kunden;
      2. Für juristische Personen oder Einzelkaufleute – USt-IdNr. und Steuernummer und für natürliche Personen - Personenkennzahl;
      3. Auswahl eines Pauschalangebotes;
      4. Nutzungsdauer des Pauschalangebotes;
      5. Anfangsdatum der Inanspruchnahme des Pauschalangebotes.
    2. Der Mietvertrag kann in elektronischer oder in Papierform geschlossen werden. Für den Abschluss des Vertrags in elektronischer Form bedarf es keiner qualifizierten elektronischen Signatur und erfolgt durch die online Übermittlung und Annahme des Mietantrags.
    3. Die online Übermittlung des Formulars „Mietantrag“, worin das vom Kunden gewünschte Pauschalangebot und zusätzliche Leistungen angegeben sind, gilt als Angebot des Kunden an die SO KARTEL über den Abschluss eines Vertrags für das entsprechende Pauschalangebot unter den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bestimmungen. Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der SO KARTEL gilt ab dem Datum der Annahme seitens der SO KARTEL des vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichneten Antrags (nachfolgend Vertragsdatum genannt) für abgeschlossen. Sollte die SO KARTEL den Antrag binnen eines Werktags nach Eingang die Annahme nicht abgelehnt haben, gilt der Antrag als angenommen.
    4. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind untrennbarer Bestandteil des Mietvertrags und sind auf der Website der SO KARTEL veröffentlicht und frei verfügbar. Durch die Unterzeichnung des Antrags, erklärt der Kunde die Kenntnis- und vollständige Annahme der AGB. Vor, bei oder nach Abschluss des Mietvertrags ist der Kunde berechtigt, die gebühren- und kostenfreie Vorlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SO KARTEL in Papierform zu fordern. In diesem Fall hat die SO KARTEL das Recht, eine vom Kunden unterzeichnete Ablichtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Nachweis ihres Erhalts zu verlangen.
    5. Der Antrag kann in unterzeichneter Papierform und an der unter §1 (2) genannte Adresse eingereicht oder auf der seitens der SO KARTEL verwaltete Website unterzeichnet und übermittelt werden. Die online Bestätigung des „Antrags auf einen Arbeitsplatz“ des Kunden gilt als elektronische Signatur im Sinne des Art. 13 Abs. 1 vom Gesetz über das elektronische Dokument und die elektronische Signatur. Für das Einreichen eines Antrags per Internet werden keine zusätzlichen Gebühren berechnet.
    6. Der Kunde verpflichtet sich, beim Ausfüllen des Antrags richtige und vollständige Angaben zu machen. Der Antrag ist für juristische Personen – Antragsteller - vom gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sollte der Antrag vom gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten unterzeichnet werden, ist die Unterschrift nur durch Beilage eines Nachweises über die Vertretungsbefugnis des Unterzeichneten gültig. Änderungen der im Antrag enthaltenen Kundenangaben sind der SO KARTEL vom Kunden unverzüglich bekanntzugeben.
    7. Beim Eingang eines unterzeichneten Antrags hat die SO KARTEL das Recht, den Abschluss eines Vertrags ohne Angabe von Gründen nach eigenem Ermessen zu verweigern. SO KARTEL darf von diesem Recht innerhalb eines Werktags nach Eingang des unterzeichneten Antrags Gebrauch machen.
    8. Der Kunde darf beim Unterzeichnen des Antrags den Tag angeben, ab dem er die Arbeitsplätze mieten möchte (Anfangsdatum der Mietzeit) angeben. Das Anfangsdatum der Mietzeit darf nicht früher als ein Werktag ab Abschluss des Mietvertrags und nicht später als 1 (ein) Monat ab Abschlussdatum des Mietvertrags angesetzt werden
  5. Preise und Zahlungsmodalitäten
    1. Die Preise des Dienstleistungsangebots der SO KARTEL sind in der Preisliste der Produkte und Dienstleistungen der SO KARTEL („Preisliste“) enthalten. Die Preisliste ist unter Anhang Nr. 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt und ist ihr untrennbarer Bestandteil.
    2. Alle in der Preisliste aufgeführten Preise sind exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen und gelten lediglich für die in der Preisliste genannten Pauschalangebote. Sämtliche zusätzliche Dienstleistungen, die im entsprechenden Pauschalangebot nicht enthalten sind, sind zusätzlich zu entgelten.
    3. Der Kunde überweist die fälligen Beträge auf das Konto der SO KARTEL. Sämtliche Bankgebühren, die für eine Überweisung erhoben werden, sind vom Kunden zu tragen.
    4. Die Zahlungspflicht für den fälligen Preis entsteht ab dem Vertragsdatum. Der Betrag ist binnen einer Frist von 15 Tagen nach Zustellung der Rechnung oder Proforma-Rechnung zu leisten. Sollte der Kunde gemäß §5 (3) eine Ratenzahlung der fälligen Beträge gewählt haben, läuft die Zahlungsfrist ab dem ersten Tag des entsprechenden Monats. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erster Tag des Monats, hinsichtlich des Vertrags, der Tag, der als Anfangsdatum der Mietzeit angegeben ist.
    5. Beim Zahlungsverzug eines ausstehenden Preises innerhalb der unter §5(4) weiter oben genannten Frist, hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,07% vom ausstehenden Betrag für jeden Tag des Verzugs zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe schließt das Recht der SO KARTEL zur Geltendmachung von durch die verspätete Zahlung tatsächlich entstandenen Schaden nicht aus, sofern diese den Betrag der geleisteten Vertragsstrafe übersteigen.
    6. SO KARTEL behält sich das Recht vor, zusätzliche oder individuelle Rabatte an einzelnen Kunden oder Kundengruppen zu gewähren.
  6. Kündigung des Vertrags
    1. Die Verträge für jedes Pauschalangebot der SO KARTEL sind befristet und laufen am Ende der Laufzeit des Vertrags ab.
    2. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag einseitig mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 (dreißig) Tagen zu kündigen.
    3. Die Kündigung des Vertrags ist wirksam, sofern sie vom Kunden persönlich oder von seinem ordnungsgemäß ermächtigten Vertreter unterzeichnet ist. Das Kündigungsschreiben kann in Papierform unterzeichnet und an der Geschäftsanschrift der SO KARTEL eingereicht oder per Internet ohne Bedarf an einer qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden.
    4. Beide Vertragsparteien dürfen ihre Vertragsverhältnisse jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen ohne Angabe von Gründen beenden.
    5. SO KARTEL ist zur einseitigen Kündigung und/oder Aufhebung des Mietvertrags berechtigt, sofern der Kunde gegen Vertragsbedingungen verstoßen und den Verstoß nicht unterlassen und/oder die Folgen des Verstoßes innerhalb der ihm von SO KARTEL eingeräumten Frist nicht behoben hat. SO KARTEL hat das Recht, jeden Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 7 (sieben) Tagen schriftlich zu kündigen, sofern der Kunde: (a) sich im Zahlungsverzug von ausstehenden Forderungen der SO KARTEL gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mehr als 20 (zwanzig) Tagen nach dem Zahlungsziel befindet; oder (b) gegen die Bestimmungen des §11(2) verstoßen hat.
  7. Datenschutz
    1. SO KARTEL bearbeitet und speichert die personenbezogenen Daten ihrer Kunden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und den jeweils geltenden Durchführungsverordnungen.
    2. Mit dem Abschluss des Mietvertrags mit SO KARTEL erteilt jeder Kunde sein Einverständnis zur Erfassung seiner personenbezogenen Daten, die für den Abschluss und Erfüllung des entsprechenden Vertrags mit SO KARTEL erforderlich sind. Der Kunde erteilt sein ausdrückliches Einverständnis zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für die Prüfung seiner Kreditwürdigkeit in Übereinstimmung mit den in Bulgarien anwendbaren Verfahren.
  8. Rechte und Pflichten der Kunden
    1. Beim Abschluss eines Vertrags für das COWORKING-SPACE-PAUSCHALANGEBOT darf der Kunde eigene Möbel, Gegenstände, Ausstattung und Peripheriegeräte mit der vorherigen Zustimmung der SO KARTEL einbringen. Für sämtliche weitere Pauschalangebote ist der Kunde zum Mitbringen eigener Möbel und Ausstattung (ausgenommen von Notebooks) im Coworking Space nicht berechtigt.
    2. Eine Untervermietung des gemieteten Arbeitsplatzes vom Kunden an Dritte oder Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus dem mit SO KARTEL geschlossenen Vertrag an Dritte ohne die vorherige schriftliche Einverständnis der SO KARTEL ist nicht erlaubt.
    3. Der Kunde darf keine Veränderungen an den gemeinsamen Arbeitsplätzen, außer bei vorheriger Zustimmung der SO KARTEL und unter Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften, vornehmen. Sämtliche Kosten, die mit der Ausführung der Veränderungen verbunden sind, sind vom Kunden zu tragen. SO KARTEL darf die Veränderung des Arbeitsraums an die Leistung einer Kaution für die Deckung der Kosten, die bei Bedarf für die Wiederherstellung des Arbeitsplatzes im ursprünglichen Zustand entstehen würden, binden.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, nach/beim Ablauf des Vertragsverhältnisses den von ihm gemieteten Arbeitsplatz im ursprünglichen Zustand zu übergeben, sofern SO KARTEL nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderem zustimmt hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ausgleich der ausgeführten Verbesserungen oder Veränderungen, selbst wenn SO KARTEL eine Wiederherstellung des Arbeitsraums nicht fordert.
    5. SO KARTEL behält sich das Recht vor, sämtliche Bau- und Konstruktionsänderungen, die für die Instandhaltung und Erweiterung des Gebäudes oder konkreten Arbeitsplatzes sowie zur Beseitigung von Schäden oder Gefahren innerhalb einer angemessenen und mit dem Kunden besprochenen Frist vorzunehmen. Beim Auftreten solcher Umstände, verpflichtet sich der Kunde bei Bedarf, den von ihm gemieteten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. SO KARTEL verpflichtet sich, sämtliche Maßnahmen für die ungestörte Inanspruchnahme der vom Kunden gezahlten Dienstleistungen zu treffen. Sämtliche für den Kunden entstandenen Kosten für solche Umbauten oder Reparaturarbeiten werden von ihm getragen (Kosten für den Austausch, Verzug oder Verlust). Die festgelegten Preise unterliegen keiner Änderung. SO KARTEL schuldet keinen Schadenersatz, es sei denn die Nutzung des Arbeitsplatzes und der anderen Dienstleistungsangebote wird für einen unnachvollziehbar langen Zeitraum verhindert oder unmöglich.
    6. SO KARTEL bietet seinen Kunden einwandfreie technische Ausstattung (Telefongeräte, Drucker, Faxgeräte) und andere Möbel. Die Funktionsfähigkeit der Geräte wird regelmäßig geprüft und diese werden regelmäßig Instandgehalten und die Kunden sind zum sachgerechten Gebrauch verpflichtet. Der unsachgemäße Gebrauch ist untersagt. Schaden, der infolge unsachgemäßen Gebrauch entstehet, ist vom Kunden zu tragen.
    7. Der Kunde hat die Änderung seines Sitzes der SO KARTEL fristgemäß bekanntzugeben.
  9. Verhalten der Kunden im Internet
    1. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung von sämtlichen anwendbaren Gesetzen und Rechtsverordnungen, die mit der Verbreitung von Informationen verbunden sind. Der Kunde übernimmt die Haftung für alle seine Handlungen, einschließlich für die Nutzung des Internets durch das Netzwerk der SO KARTEL.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Einschränkungen bei der Übertragung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung und/oder Bereitstellung von Daten einzuhalten. Der Kunde hat die Pflicht, sämtliche anwendbaren Gesetze und Rechtsvorschriften zum Schutz von Rechten des geistigen und/oder industriellen Eigentums einzuhalten. Das Kopieren, die Verbreitung oder das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Musik und/oder Filme und/oder anderer urheberrechtlich geschützter Werke ist untersagt. Bei Verstößen gegen §10(2), die zu Schäden für die SO KARTEL geführt haben, ist der Kunde zum Schadenersatz an die SO KARTEL verpflichtet, einschließlich für sämtliche juristische und andere Kosten, die für die SO KARTEL in Verbindung mit dem Schutz ihrer Rechte und gesetzlichen Interessen entstehen, aufzukommen.
  10. Haftung der SO KARTEL
    1. Der Kunde hat das Recht und verpflichtet sich, die Arbeitsplätze bei ihrer Besetzung zu prüfen. Mit dem Abschluss des Vertrags für das Coworking-Space-Pauschalangebot erklärt der Kunde, dass ihm bekannt ist, dass sich die Arbeitsplätze in einem offenen Raum/Büro befinden und nicht abgetrennt oder isoliert werden können. Der Kunde darf bei der Besetzung der Arbeitsplätze den Zustand des Arbeitsplatzes/der Arbeitsplätze rügen. Sollte SO KARTEL keine Rüge zum Arbeitsplatz seitens des Kunden innerhalb des Anfangsdatums der Mietzeit erhalten, gilt der Arbeitsplatz als im guten Zustand und anstandslos angenommen. Der Kunde haftet für dessen Zustand für die Laufzeit des Mietvertrags.
    2. SO KARTEL übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Rahmen des Mietvertrags für den Kunden entstanden sind, außer bei Schäden durch grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der SO KARTEL, ihrer Vertreter oder Angestellten. Allenfalls ist die Haftung der SO KARTEL lediglich auf Schäden beschränkt, die direkte oder unmittelbare Folge von SO KARTEL zu vertretenden Handlungen sind und Schäden, die beim Abschluss des Vertrags hätten vorgesehen werden können. SO KARTEL übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn oder Kollateralschäden.
    3. SO KARTEL übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter infolge der Handlungen eines Kunden sowie für die Fälle einer Verbreitung personenbezogener Daten und/oder vertraulicher Informationen seitens eines Kunden. Der Kunde haftet für sämtliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Handelsmarken, personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnisse u. a. in Verbindung mit der Ausübung seiner Tätigkeit im von SO KARTEL zur Verfügung gestellten Arbeitsraum.
    4. Bei Verstöße seitens des Kunden, für die SO KARTEL haftbar gemacht wird, verpflichtet sich der Kunde die SO KARTEL für den für SO KARTEL diesbezüglich entstandenen Schaden zu entschädigen. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für SO KARTEL entstandenen Kosten, einschließlich geleisteten Schadenersatz und Geldbußen, Anwaltshonorare, staatlichen Gebühren und weiteren Aufwendungen für den Schutz der Rechte und gesetzlichen Interessen der SO KARTEL zu erstatten.
    5. SO KARTEL übernimmt keine Haftung für den Inhalt oder Zustand von Sendungen, die für die Kunden an die Anschrift der SO KARTEL geliefert werden. SO Kartel übernimmt keine Haftung im Falle, dass sie die für den Kunden bestimmte Geschäftskorrespondenz nicht in Empfang nehmen darf, weil nach Vorgaben des Absenders diese nur persönlich oder an einem bevollmächtigten Vertreter auszuhändigen sind. Für diesen Fall verpflichtet sich der Kunde, für den Empfang der entsprechenden Sendung die Anwesenheit eines bevollmächtigten Vertreters zu gewährleisten.
  11. Räumung des Arbeitsplatzes vom Kunden
    1. Der Kunde verpflichtet sich die ihm von SO KARTEL zur Verfügung gestellten Sachen gewissenhaft zu gebrauchen und mit Sorgfalt zu pflegen sowie diese bei der Räumung des Arbeitsplatzes im Zustand, in dem er sie ursprünglich erhalten hat, zurückzugeben. Bei Beschädigung, Verlust oder Fehlen einer der ihm anvertrauten Sache, verpflichtet sich der Kunde die fehlenden Sachen zu ersetzen oder die beschädigten Sachen im vorherigen Zustand zu versetzen.
    2. Der Kunde ist bei Kündigung des Vertrags zur Räumung des gemieteten Arbeitsplatzes verpflichtet. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen oder mit der ihm eingeräumten Ausführungsfrist in Verzögerung geraten, ist SO KARTEL berechtigt, seinen Arbeitsplatz als frei zu erklären und seine Sachen zu räumen. Die zurückgelassenen Gegenstände werden von SO KARTEL auf Rechnung des Kunden aufbewahrt, sofern sie nach Aufforderung nicht geräumt worden sind.
    3. Sollte der Kunde den Arbeitsplatz nicht fristgemäß räumen, hat er für die Dauer der Verzögerung der SO KARTEL einen Schadenersatz in Höhe von 25 Leva pro Tag der Verzögerung zu zahlen.
  12. Schlussbestimmungen
    1. SO KARTEL hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. SO KARTEL verpflichtet sich, die Kunden über die Änderungen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Sollte der Kunde seine Ablehnung der Änderungen binnen 14 Tagen nach ihrer Bekanntmachung des vorstehenden Satzes nicht ausdrücklich schriftlich mitteilen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.
    2. Sämtliche Mitteilungen und Unterlagen, die vom Kunden an die SO KARTEL laut oder in Verbindung mit dem Abschluss und/oder der Erfüllung des Mietvertrags einzureichen oder vorzulegen sind, sind an die Adresse des Coworking Spaces zuzustellen. Sämtliche Mitteilungen und Unterlagen, die von der SO KARTEL an den Kunden zuzustellen oder vorzulegen sind, gelten als ordnungsgemäß zugestellt, sofern sie: (a) ihm persönlich ausgehändigt oder (b) an die Anschrift des Kunden, die in dem von ihm unterzeichneten Mietantrag angegeben ist, zugestellt worden sind. Mitteilungen im Sinne des §9(2) oder §9(6) gelten als ordnungsgemäß zugestellt, sofern sie auf der Website der SO KARTEL veröffentlicht und/oder am Aushang im Coworking Space zur Einsichtnahme ausgelegt worden sind.
    3. Die zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge unterliegen bulgarischem Recht. Für sämtliche mit dem Vertrag nicht geregelten Angelegenheiten finden die Bestimmungen der jeweils geltenden bulgarischen Gesetzgebung Anwendung.
    4. Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien sind gütlich im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen und sofern das nicht möglich ist, vereinbaren die Parteien, dass Streitigkeiten hinsichtlich dieses Vertrags vom zuständigen bulgarischen Gericht zu entscheiden sind.
    5. Sollten einzelne Vertragsklauseln oder einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags dadurch nicht berührt. In diesen Fällen verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksamen Bestimmungen mit rechtmäßigen und den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien entsprechenden Bestimmungen möglichst kurzfristig zu vereinbaren und zu ersetzen.
Anhang Nr. 1
Preisliste für die Produkte und Dienstleistungen der SO KARTEL:

  • Pauschalangebot „VIRTUELLER BÜRORAUM“
    • 120 (hundertzwanzig) Leva monatliche Gebühr.
  • Pauschalangebot „VIRTUELLER BÜRORAUM PLUS“
    • 140 (hundertvierzig) Leva monatliche Gebühr.
  • Pauschalangebot GESCHÄFTSRAUM
    • Grundgebühr - 160 (hundertsechzig) Leva monatliche Gebühr.
    • Reservierung eines Konferenzraums - 20 (zwanzig) Leva pro Stunde.
    • Zusätzlicher Teilnehmer - 5 (fünf) Leva pro Stunde.
  • Pauschalangebot COWORKING SPACE
    • Grundgebühr - 180 (hundertachtzig) Leva monatliche Gebühr.
    • Reservierung eines Konferenzraums - 20 (zwanzig) Leva pro Stunde.
    • Reservierung eines Arbeitsplatzes - 20 (zwanzig) Leva pro Stunde.
    • Zusätzlicher Teilnehmer - 5 (fünf) Leva pro Stunde.
Beim Abschluss eines Vertrags mit einer Laufzeit von 12 Monaten wird dem Kunden ein Rabatt von 10 v. H. vom Gesamtwert der vertraglich vereinbarten Dienstleistung eingeräumt.
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